Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Ferienwohnungen der Villa Strömsdörfer

Stand: 02.05.2026

Vermieter:
Stephan Strömsdörfer
Rüstersieler Str. 94
26386 Wilhelmshaven

nachfolgend „Vermieter“ genannt.

Gast:
Die buchende Person sowie die in der Buchung angegebenen weiteren Gäste, nachfolgend „Gast“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über die Ferienwohnungen Lounge94, Loft94 und Lodge94 in der Villa Strömsdörfer.

Sie gelten für Direktbuchungen über die Webseite, per E Mail, telefonisch oder auf anderem direkten Weg. Bei Buchungen über Buchungsplattformen gelten ergänzend die im jeweiligen Buchungsvorgang vereinbarten Bedingungen der Buchungsplattform. Soweit diese von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die im jeweiligen Buchungsvorgang vereinbarten Bedingungen vor.

§ 2 Buchung und Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Gast die Ferienwohnung verbindlich bucht und der Vermieter die Buchung schriftlich, in der Regel per E Mail, bestätigt.

Die Ferienwohnung wird dem Gast für die vereinbarte Aufenthaltsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken überlassen. Die Nutzung ist nur durch die in der Buchung angegebenen Gäste und nur bis zur vereinbarten maximalen Personenzahl gestattet.

Eine Untervermietung, Weitergabe oder sonstige Überlassung der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen, insbesondere Fälligkeit, Anzahlung und Restzahlung, richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Buchungsvorgang.

Der vollständige Mietpreis muss spätestens vor dem Check in bezahlt sein, sofern im Buchungsvorgang nichts anderes vereinbart wurde. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Übergabe der Ferienwohnung.

Etwaige nach dem Aufenthalt entstandene Zusatzkosten, insbesondere für nachweisbaren Mehrverbrauch von Strom oder Saunanutzung gemäß § 7, werden nach Abreise gesondert abgerechnet und sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

§ 4 Anreise und Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr besenrein zu verlassen. Dazu gehört insbesondere, dass grobe Verschmutzungen beseitigt, der Müll ordnungsgemäß entsorgt und benutztes Geschirr gereinigt oder in die Spülmaschine eingeräumt wird.

Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

§ 5 Stornierung und Nichtanreise

Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht. Die Stornierung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E Mail.

Bei einer Stornierung bis spätestens 5 Tage vor dem Anreisetag fallen keine Stornierungskosten an. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

Bei einer Stornierung weniger als 5 Tage bis 1 Tag vor dem Anreisetag werden 50 Prozent des vereinbarten Mietpreises fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden hierauf angerechnet. Wurde bereits mehr gezahlt, wird der Differenzbetrag erstattet.

Bei einer Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise werden 100 Prozent des vereinbarten Mietpreises fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden hierauf angerechnet und in entsprechender Höhe einbehalten.

Als vereinbarter Mietpreis gilt der Preis für die gebuchte Unterkunft einschließlich vereinbarter obligatorischer Kosten. Verbrauchsabhängige Zusatzkosten, die erst während des Aufenthalts entstehen, werden bei einer Stornierung nicht berechnet, sofern sie nicht angefallen sind.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Vermieter wird sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des stornierten Zeitraums anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 6 Pflichten des Gastes, Belegung, Besucher und Zugangscodes

Die Ferienwohnung darf ausschließlich von den in der Buchung angegebenen Gästen genutzt werden. Die Anreise oder Übernachtung mit mehr Personen als gebucht ist nicht gestattet.

Ein Wechsel der gebuchten Gäste während des Aufenthalts ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Ohne eine solche Zustimmung dürfen nicht gebuchte Personen die gebuchten Gäste nicht ersetzen.

Nicht gebuchte Personen dürfen die Ferienwohnung, das Haus und das Grundstück nicht betreten oder sich dort aufhalten. Dies gilt auch für kurzfristige Besuche am Tag. Ausnahmen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre anderer Gäste, der Sicherheit im Haus, der ordnungsgemäßen Versicherungslage sowie dem gehobenen Wohn und Nutzungskonzept der Villa Strömsdörfer.

Die dem Gast übermittelten Zugangscodes sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ausschließlich von den in der Buchung angegebenen Gästen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Bei einem Verstoß gegen die Belegungsregelung, das Besuchsverbot oder die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Zugangscodes ist der Vermieter berechtigt, nicht gebuchten Personen den Zutritt zu verweigern oder sie zum Verlassen der Unterkunft, des Hauses und des Grundstücks aufzufordern.

Werden Zugangscodes an nicht gebuchte Personen weitergegeben oder besteht ein begründeter Verdacht, dass Zugangscodes unbefugt weitergegeben wurden, ist der Vermieter berechtigt, diese Zugangscodes aus Sicherheitsgründen zu sperren oder zu ändern. Angemeldete Gäste erhalten, soweit der Mietvertrag fortbesteht, neue Zugangsmöglichkeiten.

Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen die Belegungsregelung, das Besuchsverbot oder die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Zugangscodes ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu beenden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz tatsächlich entstandener Schäden, bleiben vorbehalten.

Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung, das Inventar, die Gemeinschaftsbereiche und das Grundstück pfleglich zu behandeln. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und einzuhalten.

Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich der Ferienwohnungen und des Hauses nicht gestattet. Dies gilt auch für E Zigaretten, elektrische Verdampfer und ähnliche Geräte.

Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot kann der Vermieter die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Reinigungs, Sanierungs oder Ausfallkosten geltend machen. Als pauschale Reinigungsgebühr können 200,00 EUR berechnet werden, sofern der Gast nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass die Unterkunft und ihre Einrichtung nicht speziell kindgerecht oder kindersicher ausgestattet ist. Es sind insbesondere keine besonderen Kippsicherungen an Möbeln, keine gesonderten Steckdosensicherungen und keine speziellen Schutzmaßnahmen für Kleinkinder vorhanden.

Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder und sind verpflichtet, ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen.

Schäden, Mängel oder Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und mögliche Schäden gering zu halten.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, weitere Gäste oder Besucher verursacht werden und über eine vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen.

§ 7 Verbrauchskosten für Lodge94 und Sauna in der Lounge94

Für die Ferienwohnung Lodge94 sind pro Aufenthaltstag 10 kWh Stromverbrauch im Mietpreis enthalten. Ein darüber hinausgehender Stromverbrauch wird mit 0,50 EUR pro kWh berechnet.

Für die Nutzung der Sauna in der Lounge94 sind täglich 2 Stunden Saunanutzung im Mietpreis enthalten. Dies entspricht einem Verbrauch von 14 kWh pro Tag. Ein darüber hinausgehender Verbrauch wird mit 0,50 EUR pro kWh berechnet.

Die Abrechnung eines Mehrverbrauchs erfolgt nach dem tatsächlich festgestellten Verbrauch. Bereits im Mietpreis enthaltene Verbrauchsmengen werden hierbei entsprechend angerechnet.

Der Vermieter ist berechtigt, zur nachvollziehbaren Abrechnung von Mehrverbräuchen geeignete Verbrauchswerte, Zählerstände oder technische Verbrauchsdaten zu erfassen und für die Abrechnung zu verwenden.

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der gebuchten Ferienwohnung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für sonstige Schäden haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.

Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Rücktritt und außerordentliche Beendigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Aufenthalts aus Gründen unmöglich oder wesentlich erschwert wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, erheblichen Schäden an der Ferienwohnung, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen.

In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nur, soweit sie gesetzlich vorgesehen sind.

Der Vermieter ist außerdem berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu beenden, wenn der Gast die Ferienwohnung vertragswidrig nutzt, die Hausordnung erheblich verletzt, mit mehr als den gebuchten Personen anreist, nicht gebuchte Personen empfängt, Zugangscodes an Dritte weitergibt oder andere Gäste, Nachbarn oder den Vermieter erheblich stört.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wilhelmshaven. Gegenüber privaten Gästen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.